Dans ce cas, veuillez lire attentivement le chapitre Conditions préalables. Toutes les demandes et requêtes doivent être soumises par écrit ou sous forme numérique. Nous nous réjouissons de vous lire!
- Wir leisten finanzielle Beiträge an Projekte und Organisationen, welche Kinder aktiv zum Sport bewegen, Erlebnisse in der Natur ermöglichen, das Selbstbewusstsein und Sozialkompetenz fördern.
- Wir unterstützen ausschliesslich Gesuche, welche den Zielen von Freude herrscht gerecht werden. Der geplante Anlass beinhaltet sportlich aktive Kinder, gemeinsame Aktivitäten und Natur.
- Wir berücksichtigen ausschliesslich Gesuche, die rechtzeitig eingereicht werden.
Folgende Projekttypen werden von uns nicht unterstützt:
- Infrastruktur
- Projekte ausserhalb der Schweiz
- Einzelpersonen
- Die Gesuche müssen vollständig – d.h. mit vollständigen Kontaktangaben und Bankverbindung – via Gesuchsformular oder per Briefpost eingereicht werden.
- Das Entscheidungskomitee der Stiftung Freude herrscht trifft sich dreimal jährlich und entscheidet über die Unterstützungsbeiträge.
Einsendeperioden:
- 1. Januar bis 30. April (Vergabeentscheid ungefähr Mitte Mai)
- 1. Mai bis 31. August (Vergabeentscheid ungefähr Mitte September)
- 1. September bis 31. Dezember (Vergabeentscheid ungefähr Mitte Januar)
- Das Entscheidungskomitee entscheidet dreimal jährlich.
- Zusagen und Absagen erfolgen jeweils per E-Mail. Das Entscheidungskomitee behält sich vor, keine Begründung für die Entscheidung anzugeben.
- An sämtliche Beiträge der Stiftung Freude herrscht ist die Bedingung geknüpft, dass die Unterstützung in der gesamten Öffentlichkeitsarbeit mit dem Stiftungslogo kommuniziert wird. Das Logo der Stiftung Freude herrscht finden Sie unter «Downloads».
- Die Stiftung Freude herrscht wird über durchgeführte und vollendete Projekte informiert. Sie erhält eine kurze Berichterstattung inkl. Bilder des Events. Diese können von der Stiftung für den Newsletter oder zur Veröffentlichung auf in den Sozialen Medien verwendet werden.